Fami­li­en­recht­li­che Fragen

In Vor­be­rei­tung

Kindeswohl­gefährdung

Wird ein Kind durch das Ver­hal­ten sei­ner Eltern in sei­ner Entwicklung und per­sön­li­chen Ent­faltung geschä­digt, muss der Staat vom soge­nann­ten „Staat­li­chen Wäch­ter­amt“ Gebrauch machen. In Extrem­fäl­len wird den Eltern das Sor­ge­recht entzogen und das Kind in einer Pflege­familie unter­ge­bracht. Die von Gerich­ten ange­for­der­te psychologische Expertise bezüglich Fra­gen der Kindeswohl­gefährdung erfor­dert die genaueste Ana­ly­se zahl­rei­cher Facet­ten und Perspektiven.

Der Gut­ach­ter muss wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se aus vie­len Teil­be­rei­chen der Psycho­logie berück­sichtigen, sie fall­wei­se zusam­men­füh­ren und am Ein­zel­fall ori­en­tiert sorg­sam abwä­gen. Der Gesetz­ge­ber hat dem Ent­zug des Sor­ge­rechts sehr hohe Hürden gesetzt. Diese Maß­nah­me darf zu Recht immer nur das aller­letz­te Mit­tel sein, wenn alle mil­de­ren Maß­nah­men ausgeschöpft aber wir­kungs­los geblie­ben sind.

Sexu­el­ler Missbrauch

In Vor­be­rei­tung

Kriminalität und Rückfallprognose

Jede empi­ri­sche Wis­sen­schaft benö­tigt Theorien und Model­le, auf denen die For­schung aufbaut.

War­um zei­gen eini­ge Men­schen kri­mi­nel­le Ver­hal­tens­mus­ter, andere nicht?

Diese Fra­ge lässt sich nicht rest­los zufrie­den­stel­lend beant­wor­ten, denn es gibt nicht die EINE Theo­rie. Zu beden­ken ist, dass die Psycho­logie – und hier im Spe­zi­el­len die Kriminal­psychologie – eine empi­ri­sche Wis­sen­schaft ist, die stark inter­disziplinär ausgerich­tet ist. Daher exis­tie­ren unter­schied­li­che wis­sen­schaft­li­che Model­le, die kri­mi­nel­les Ver­hal­ten zu erklä­ren versuchen.

Wann werden Men­schen (wie­der) kri­mi­nell?
Selbst von den renom­mier­tes­ten Öko­no­men sind Wirtschafts­prognosen in die wei­te­re Zukunft hin­ein von gro­ßer Unsi­cher­heit gekenn­zeich­net. Eben­so die Meteo­ro­lo­gie: die Genau­ig­keit von Wet­ter­vor­her­sa­gen nimmt rapi­de ab, je weiter in die Zukunft prog­nostiziert wird. Glei­ches gilt in der Kriminal­psychologie. Krimi­nalitäts- und Rückfall­prognosen sind umso schwie­ri­ger, je weiter sie in die Zukunft rei­chen (sol­len). Dies hängt damit zusam­men, dass mensch­liches Ver­hal­ten von sehr vie­len Faktoren und einem kom­ple­xen Wech­sel­spiel beein­flusst wird.

Die For­schung hat in unzäh­li­gen Unter­suchungen nach­ge­wie­sen, dass Vor­her­sa­gen, die sta­tis­ti­sche Daten als Grundlage neh­men, der kli­nischen Ein­schät­zung über­le­gen sind. Jedoch hat die rein sta­tis­ti­sche Begrün­dung metho­di­sche Nachteile und es wäre zu kurz gegrif­fen, eine Pro­gno­se ausschließlich auf statistischer Daten­ba­sis zu begrün­den. Fer­ner wür­de dies einem humanistischen Men­schen­bild (das natür­lich auch für Straf­tä­ter gilt) wider­spre­chen.

Es müs­sen also zusätz­lich zum sta­tis­ti­schen Pro­fil auch indi­viduelle Aspek­te berück­sichtigen werden. Daher ist die Straftäter­begutachtung, an deren Ende eine prog­nostische Ein­schät­zung steht, ein Vorgehen auf meh­re­ren Ebenen.

Scroll to Top