Qua­li­tät und Spektrum

Der Ober­be­griff „Rechts­psy­cho­lo­gie“ beinhal­tet ein sehr brei­tes Spek­trum der psycho­logischen Praxis und For­schung über­all dort, wo Psycho­logie und Rechts­we­sen zusammentreffen.

Unsere Arbeit kon­zen­triert sich vor­nehm­lich auf zwei Berei­che: Zum einen die Foren­si­sche Psycho­logie, die Fra­gen im Rahmen von Gerichts­pro­zes­sen mit­tels psy­cho­lo­gisch-wis­sen­schaft­li­cher Ver­fah­ren unter­sucht und beant­wor­tet. Zum andern die Kriminal­psychologie, die sich mit Frage­stellungen rund um die Themen Kriminalität und kriminellem Ver­hal­ten beschäftigt.

Seit über zehn Jah­ren stel­len wir unsere fach­li­che Expertise in den Dienst von Gerich­ten, Staats­anwalt­schaften und Ermittlungsbehörden.

Qua­li­tät steht für uns an ers­ter Stel­le. Die vom Bundes­gerichts­hof for­mu­lier­ten Mindest­anforderungen an foren­si­sche Gut­ach­ten set­zen einen gül­ti­gen Maß­stab. Dar­über hin­aus jedoch stre­ben wir im Team nach maxi­ma­ler Qua­li­tät. Die Basis unse­rer Gut­ach­ten ist neben lang­jäh­ri­ger Erfahrung eine best­mög­li­che wis­sen­schaft­li­che Fun­die­rung unter Berück­sich­ti­gung der neu­es­ten For­schungs­er­geb­nis­se. Fer­ner sichern wir die Qua­li­tät unse­rer Arbeit durch anony­mi­sier­te Fall­besprechungen im Team.

Unser Spek­trum umfasst zivil­rechtliche wie straf­rechtliche Themen:

Wir haben Sie angeschrieben

Sie haben von uns eine Ein­la­dung zu einem Gespräch erhal­ten? Selbst­ver­ständ­lich ist Ihre Teil­nah­me frei­wil­lig. Wir empfehlen jedoch gene­rell, die Gele­gen­heit wahr­zu­neh­men. Unsere Arbeit im Auf­trag der Jus­tiz dient der Pro­blem­lö­sung und ist letztendlich die Grundlage einer best­mög­li­chen rich­ter­li­chen Entscheidung. Soweit es mög­lich ist, sind unsere Gut­ach­ten in einer allgemein­verständlichen Spra­che for­mu­liert, damit wissen­schaftliches Vorgehen, Analysen und Schluss­fol­ge­run­gen auch für für Leser ohne Fach­kennt­nis­se nach­voll­zieh­bar und transparent sind.

Jedoch muss die schrift­li­che Dar­le­gung unse­rer Arbeit eine sprach­li­che Genau­ig­keit auf­wei­sen, die das metho­di­sche Vorgehen exakt wider­spie­gelt und der wis­sen­schaft­li­chen Güte entspricht. Daher sind einer durch­ge­hen­den For­mu­lie­rung in Alltags­sprache Grenzen gesetzt. Soll­ten Sie eine Ein­la­dung nicht wahr­neh­men können, bit­ten wir dar­um, uns recht­zeitig zu informieren. Es ist uns ein Anlie­gen, Termine zeit­lich so zu organisieren, dass es mit Ihren beruf­li­chen oder pri­va­ten Alltags­verpflichtungen ver­ein­bar ist.

Schwei­ge­pflicht

Wie für Medi­zi­ner gilt auch für Psy­cho­lo­gen die Schwei­ge­pflicht. Aller­dings haben wir die Ver­pflich­tung, alles, was in einer Ver­nehmung gespro­chen wird, dem Gericht mit­zu­tei­len. Das gilt ins­besondere dann, wenn es für die Beweis­wür­di­gung von Bedeutung ist. Es gilt aber auch dann, wenn es sich beispiels­weise um eine Straf­tat in einem ganz anderen Zusam­men­hang han­delt. Die Schwei­ge­pflicht gilt also nicht in Bezug auf das beauf­tra­gen­de Gericht.

Manch­mal ist es erfor­der­lich, wei­te­re Per­so­nen zu befra­gen. In sol­chen Fäl­len werden wir von Ihnen ein schrift­li­ches Einverständnis einholen.

Selbst­ver­ständ­lich sind wir zu abso­lu­ter Neu­tra­li­tät ver­pflich­tet. Soll­ten Sie im Vor­feld einer Ver­nehmung Ängs­te oder Fra­gen haben, sprechen Sie uns ger­ne an.

Leh­re, Schulungen und Seminare

Rechts­psy­cho­lo­gie ist eine Fach­rich­tung der Psycho­logie. Diese ist in hohem Maße inter­disziplinär geprägt, da sie vie­le Über­schneidungen zu anderen Wis­sen­schaf­ten auf­weist. Wir bieten deutsch­land­weit rechts­psychologische Fach­vorträge, Schulungen und Semi­na­re an. Diese richten sich an Men­schen, die beruf­lich mit rechts­psychologischen Themen und Kriminalität zu tun haben, jedoch selbst aus anderen Fach­rich­tun­gen stam­men. Zur Ziel­grup­pe gehören beispiels­weise Beschäf­tig­te von Jugend­äm­tern, der Poli­zei oder Bedienstete im juris­ti­schen Umfeld.

Bei der Ent­ste­hung einer Zeu­gen­aus­sa­ge gemach­te Ver­neh­mungs­feh­ler können Fol­gen für die aus­sa­gen­psy­cho­lo­gi­sche Beur­tei­lung haben. Feh­ler der Gesprächs­füh­rung wir­ken sich mög­li­cher­wei­se nach­tei­lig auf das spä­te­re Gerichts­ver­fah­ren aus, da sie nach­träg­lich nicht „zu kor­ri­gie­ren“ sind. Unter dem Begriff „Aussage­entstehung“ ist beispiels­weise an die polizeiliche Ver­nehmung eines Zeugen unmittelbar nach einer Gewalt­tat zu den­ken. Aber auch Mit­ar­bei­ten­de von Jugend­äm­tern, Kitas u.s.w. können sich unvor­be­rei­tet in der Situa­ti­on einer Erst­be­kun­dung über eine mutmaßliche Straf­tat wie­der­fin­den. Wir sehen eine drin­gen­de Not­wen­dig­keit, die­sen Berufs­grup­pen rele­van­te psychologische Grund­kenntnisse und Tech­ni­ken zu vermitteln.

Inhalte und Schwer­punk­te von Schulungen werden selbst­ver­ständ­lich indi­vi­du­ell an den Wün­schen und Bedürf­nis­sen der Auf­trag­ge­ber ausgerichtet.

Bei Inter­es­se schrei­ben Sie uns bit­te:
schulung@deutsche-forensik.de

Bei­spiel­haft sei­en hier Semi­nar­the­men für die polizeiliche Praxis genannt:

Aspek­te der Wahr­schein­lich­keits­theo­rie können einbezogen werden, sofern dies für die Praxis bedeutend ist: 
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